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Wird der erste Wiederholungsversuch auch nicht bestanden, kann der zweite entweder wieder zum nächsten Wiederholungstermin (wie unter 1) oder zum Ende des Folgesemesters (wie unter 2) abgelegt werden. Wiederholung einer nicht bestandenen schriftlichen Modulprüfung Wer die schriftliche Modulprüfung nicht besteht, kann die eingereichte Hausarbeit nicht überarbeiten, sondern es muss eine neue Hausarbeit zu einer anderen Fragestellung bzw. einem anderen Thema verfasst werden. Wenn die Wiederholungsprüfung im gleichen Semester wie der Erstversuch in Flexnow verbucht werden soll, besteht die Möglichkeit, die neue Hausarbeit aus demselben Seminar zu generieren, wie die erstmals nicht bestandene – ein Wechsel des Betreuers / der Betreuerin der Arbeit ist dann ausgeschlossen. Wer die schriftliche Modulprüfung im Rahmen desselben Seminars wiederholen möchte, nimmt direkt nach Bekanntgabe des Nichtbestehens Kontakt mit dem/der BetreuerIn auf, um die neue Hausarbeit zu planen. Es ist auch möglich, die Wiederholungsprüfung mit dem Besuch eines neuen Seminars zu verbinden.
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Prüfung nicht bestanden? Sieh es positiv! Natürlich ist es nicht schön, eine Klausur nicht zu bestehen. Doch es bringt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Gewinne dem Ganzen lieber etwas Positives ab!. Der altbekannte Spruch, aus Fehlern zu lernen, ist nicht nur eine Floskel, sondern sollte Dich anspornen, es beim nächsten Mal anders und besser zu machen. Wenn Du Dich jetzt gut vorbereitest, hast Du die Chance, Deine Prüfung nicht einfach nur "gerade so" zu bestehen, sondern eine gute Note für Dein Zwischenzeugnis zu schreiben. "Misserfolg ist die Chance, es beim nächsten Mal besser zu machen. " Also nichts wie los und ran ans Lernen für den nächsten Versuch! Ohne Abschluss keine Zukunft? Verliere nie den Mut! Wenn Du endgültig durch Deine Prüfung durchgefallen bist, wirst Du im Normalfall exmatrikuliert. Doch auch hier gibt es manchmal einen Ausweg: Wenn Deine nicht bestandene Prüfung an einer anderen Hochschule kein fester Bestandteil des Lehrplans ist, kannst Du gegebenenfalls die Uni wechseln und Dein Studium dort fortsetzen.
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PO 201 9 Nach den Regelungen für die Bachelor- und Master-Studiengänge nach der gemeinsamen Prüfungsordnung von 2019 können nach § 29 (4) nicht bestandene Prüfungen zweimal wiederholt werden. Bei bis zu drei Prüfungen ist eine dritte Wiederholung zulässig. Bachelor- und Masterarbeiten können nur einmal wiederholt werden (§ 17 (11)). Eine Frist für Wiederholungen gibt es nicht. PO 2012 - 2017 Die folgenden Regelungen gelten (nur) für die Bachelor- und Master-Studiengänge nach der gemeinsamen Prüfungsordnung von 2012 (inkl der Änderungen 2015 und 2017). Mögliche Anzahl von Prüfungsversuchen Nach § 19 (4) können nicht bestandene Prüfungen zweimal wiederholt werden. Bei bis zu drei Prüfungen ist eine dritte Wiederholung zulässig. Bachelor- und Masterarbeiten können nur einmal wiederholt werden (§ 16 (11)). Fristen für Wiederholungsprüfungen Nach § 19 (4) sind die Wiederholungen einer Prüfung jeweils innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der Prüfung abzulegen. Diese Regelung wird aus technischen Gründen derzeit nicht überprüft und daher nicht angewendet.
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Data pager 1 2 3 4 Anzahl der Einträge je Seite: PageSizeComboBox select Einträge 1 bis 10 von 32 Ich bin krank, was muss ich tun? Wenn Sie erkranken und absehbar ist, dass Sie wegen der Erkrankung an einer angesetzten Prüfung nicht teilnehmen bzw. den Abgabetermin einer schriftlichen Prüfungsleistung nicht einhalten können oder wenn Sie krankheitsbedingt eine anwesenheitspflichtige Lehrveranstaltung verpassen, sollten Sie sofort eine*n Arzt*in aufsuchen. Diese*r kann auf dem von Ihnen vorausgefüllten Formular Krankheitsanzeige Ihre krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit bestätigen. Den Antrag mit der Bestätigung der Ärztin/des Arztes müssen Sie unverzüglich entweder an die Universität Erfurt, Dezernat 1: Studium und Lehre, Nordhäuser Str. 63, 99089 Erfurt oder als Photoscan an senden. Fristwahrend können Sie auch den Hausfristbriefkasten am Haupteingang der Universität nutzen. Der Antrag muss i. d. R. innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Samstag) eingegangen sein. ACHTUNG: Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist nicht Ihr Prüfungs-, Abgabe- bzw. Lehrveranstaltungstermin, sondern der Zeitpunkt der Feststellung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.
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Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, meldet sich nach der nicht bestandenen Prüfung rasch im für den/die PrüferIn zuständigen Sekretariat, um einen neuen Prüfungstermin zu vereinbaren. Wird der erste Wiederholungsversuch auch nicht bestanden, erfolgt der zweite nach dem sich anschließenden Semester in der regulären Prüfungszeit. Der erste Wiederholungsversuch erfolgt im nächsten Semester, also ca. 6 Monate nach der nicht bestandenen Prüfung. Bei dieser Möglichkeit kann die Wiederholungsprüfung bei einem anderen Prüfer/einer anderen Prüferin abgelegt werden – ein Wechsel des Prüfers/der Prüferin ist hier möglich. Mindestens eines der Prüfungsthemen muss durch ein neues ersetzt werden, das im Selbststudium aufbereitet wird oder durch den Besuch einer neuen Lehrveranstaltung. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, nimmt im sich anschließenden Semester regulär an dem Anmeldeverfahren zu den Modulprüfungen über GRIPS teil. Einen Anspruch auf Zuteilung zu einem bestimmten Prüfer gibt es nicht.
Prüfungsleistungen sind von den Studierenden mindestens ein Jahr über das Ende der Studienphase hinaus aufzubewahren, in der die Prüfung abgelegt wurde. Ausgenommen sind Masterarbeiten, die von den zuständigen Prüfungsausschüssen aufbewahrt werden. Werden Prüfungsleistungen und die dazu ausgestellten Bescheinigungen von den Studierenden nicht abgeholt, können sie von den Prüferinnen und Prüfern 5 Jahre nach dem Prüfungsdatum ausgesondert und dem Archiv zugeleitet werden. Die Rückmeldefrist ist abgelaufen und ich habe mich noch nicht zurückgemeldet. Werde ich jetzt exmatrikuliert? Nein. Sie können sich noch bis zum Ende des laufenden Semesters für das nächste Semester zurückmelden. Allerdings wird eine Säumnisgebühr von 20 € fällig, die zusätzlich zum Semesterbeitrag eingezahlt werden muss. Wenn Sie auch den 31. 03. bzw. 30. 09. nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an das Dezernat 1: Studium und Lehre. Ich benötige einen beglaubigten Studienbericht. Wie kann ich diesen erhalten?