Gebührenordnung Verkehrsrechtliche Anordnung
Eine Beantragung per Fax oder E-Mail ist leider nicht möglich. Verlängerungen und Meldungen zum vereinfachten Verfahren können mit dem entsprechenden Formular auch per Fax beantragt werden. Alle Genehmigungen, die zur Abholung bereit liegen, können online über nachfolgenden Link nach Straßennamen abgefragt und zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden: Abholbereite Genehmigungen Online-Abholung der Bescheide Bei wiederholter Antragstellung können Sie Ihre Bescheide online kostenlos über die virtuelle Poststelle der Stadt Nürnberg herunterladen. Genehmigungsdokumente müssen so nicht mehr persönlich abgeholt oder versandt werden, sondern können über eine gesicherte Datenverbindung vom städtischen Server heruntergeladen und ausgedruckt werden. Neben der Anmeldung an der virtuellen Poststelle muss aus rechtlichen Gründen zusätzlich die Teilnahme am elektronischen Dokumentenversand beantragt werden. Gebührenordnung verkehrsrechtliche anordnung. Nach Einrichtung des elektronischen Dokumentenversands erhält der Antragsteller sofort nach Bearbeitung eine E-Mail mit einem Link zur virtuellen Poststelle.
Formulare Straßenwesen
Einzutragende Flächen: In diese Pläne sind alle benötigten Flächen mit ihren Umrissen einzuzeichnen (nicht mit Textmarker). Flächenanteile, die gefräst oder aufgegraben werden, sowie Halteverbote sind zusätzlich hervorzuheben. Personenbezogene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze: Befinden sich im Baufeld ausgewiesene Behinderten- oder Bewohnerparkplätze, sind diese im Antragslageplan zu vermerken. Zusätzliche Informationen: Hilfreiche Informationen, die über die erforderlichen Mindestdaten der Antragsformulare hinaus gehen, können jederzeit im Antragslageplan vermerkt werden. Formulare Straßenwesen. Bau- und Arbeitsstellen beispielhafter Lageplan Einen Erstantrag, einen Verlängerungsantrag sowie eine Meldung zum vereinfachten Verfahren können Sie mit Hilfe eines webbasierten Assistenten online bei SÖR einreichen. Auch für den Antrag auf vereinfachtes Verfahren ist dies nach vorheriger Rücksprache mit SÖR möglich. Die entsprechenden Online-Assistenten und das dazu erforderliche Anmeldeformular können Sie unter den folgenden Links aufrufen: Erstantrag / Antrag auf vereinfachtes Verfahren Verlängerungsantrag Meldung zum vereinfachten Verfahren Der vollständig ausgefüllte Erstantrag oder der Antrag auf vereinfachtes Verfahren müssen im Original mit Lageplan bei SÖR persönlich abgegeben (Sulzbacher Straße 2-6, Zimmer 003/EG) oder per Post zugesandt werden.
Rechten Dritter für die Zeit von 10 Jahren gespeichert bzw. aufbewahrt. Mit der Anordnung zusammen erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der Empfänger Ihrer Daten.